Dear Customer, our legal policies are all written in German because we operate out of Vienna, Austria. If you have any questions contact us via e-mail. We will provide you with the English information. But it's pretty boring stuff, just so you know.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Einzelfirma Motmot Anna Breitenberger, Kirchengasse 36/8, A-1070 Wien
Allgemeines Für alle Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden AGB. Abweichende Vereinbarungen, Ergänzungen sowie Abreden, Zusicherungen etc. sind nur verbindlich, wenn der Lieferer sie schriftlich bestätigt und in diesem Fall nur für die Bestellung, für die sie vereinbart wurden. Es findet ausschließlich Österreichisches Recht Anwendung unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts, auch wenn der Kunde seinen Firmen- oder Wohnsitz im Ausland hat.
Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen 1. Dieses Rücktrittsrecht steht bei Verträgen zu, die unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln geschlossen werden, d.h. einen Vertragsabschluss ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit ermöglichen. Dem Verbraucher steht bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zu. Nach Maßgabe des Gesetzes §5e des Konsumentenschutzgesetzes beträgt die Rücktrittsfrist sieben Werktage, wobei Samstag nicht als Werktag zählt. Die Frist beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Einganges beim Verbraucher, bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragabschlusses. Der Widerruf kann schriftlich oder durch Rücksendung der Ware erfolgen, zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an: Motmot, Anna Breitenberger, Kirchengasse 36/8, A-1080 Wien
2. Bei Ausübung des Widerrufsrechts trägt der Verbraucher bis zu einem Bestellwert von 40,- Euro die Rücksendekosten. Versandkosten werden von uns grundsätzlich nur in Höhe der günstigsten Versandart erstattet (Standardpaket Österreichische Post AG). Wertminderungen aus bestimmungsgemäßem Gebrauch sind vom Verbraucher zu erstatten, es sei denn, die Minderung ist lediglich auf die Prüfung der Ware zurückzuführen. Wertminderungen können vermieden werden, wenn die Waren sorgfältig behandelt und der Einbau von Komponenten ausschließlich durch qualifiziertes und autorisiertes technisches Personal durchgeführt wird.
3. Ein Widerrufsrecht besteht grundsätzlich nicht bei Waren, die nach Kundenspezifikation gefertigt wurden, z.B. individuell gefertigte T-Shirt Aufdrucke.
Vertragsabschluß Die vom Lieferer in Anzeigen und Katalogen benannten Preise sowie sonstige Angebote des Lieferers sind, sofern schriftlich nicht anders vereinbart, stets unverbindlich und freibleibend. An schriftliche oder telefonische Bestellungen ist der Kunde 14 Tage gebunden. Der Abschluss des Vertrages erfolgt mit dem Beginn der Erfüllung oder einer Auftragsbestätigung innerhalb dieser Frist.
Lieferung Soweit schriftlich nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung 3 Wochen nach Vertragsabschluß. Der Lieferer ist zu Teillieferungen berechtigt. Das Beschaffungsrisiko trägt der Kunde. Der Lieferer braucht die versprochene Leistung im Falle ihrer Nichtverfügbarkeit nicht zu erbringen. Im übrigen beschränkt sich die Haftung des Lieferers bei Lieferverzug auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Erfüllungsort/Gefahrübergang Erfüllungsort ist der Sitz des Lieferers in Wien. Ein Versand der Ware erfolgt stets im Auftrag und auf Kosten des Kunden durch einen Transporteur nach Wahl des Lieferers. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht unbeschadet des Gefahrübergangs bei Übergabe auf den Kunden schon dann über nach Anzeige, dass die Ware zu Abholung am Erfüllungsort bereit steht oder für den Fall, daß der Lieferer die Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort versendet, sobald der Lieferer die Ware dem Transporteur (Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt) übergeben hat. Der Kunde hat die Ware bei Versand nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort unverzüglich auf Transportschäden zu untersuchen und etwaige Schäden unverzüglich schriftlich dem Lieferer und dem Transporteur zu melden.
Zahlungsbedingungen Falls nicht anders vereinbart, erfolgt die Übergabe oder Lieferung der Ware gegen Barzahlung, Nachnahme oder Paypal. Rechnungen sind für den Lieferer in spesenfreier Weise zu bezahlen. Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet; eine abweichende Leistungsbestimmung des Kunden ist unbeachtlich. Mit dem vertragsgerechten Angebot der Ware befindet sich der Kunde in Annahmeverzug und wird der vereinbarte Kaufpreis fällig. Wenn der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder eine Bank einen Scheck oder eine Lastschrift nicht einlöst, werden sämtliche bestehenden Forderungen des Lieferers oder seiner Tochterunternehmen gegenüber dem Kunden unabhängig von ihrer sonstigen Fälligkeit sofort zur Zahlung fällig. Gleiches gilt bei Bekanntwerden von Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Kunden nachhaltig in Frage stellen. Nach dem Eintritt der Fälligkeit der Zahlungspflichtungen berechnet der Lieferer dem Kunden für Mahnungen, Gebühren von mindestens Euro 20 bis höchstens Euro 50. Gegen Zahlungsansprüche des Lieferers steht dem Kunden ein Aufrechnungsanspruch nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung zu. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nicht.
Eigentumsvorbehalt Der Lieferer behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsbeziehung des Lieferers mit dem Kunden entstandenen und noch entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrunds, vor. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderung des Lieferers um mehr als 20%, so werden auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach Wahl des Lieferers frei gegeben. Der Kunde ist als Verwahrer der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware zur ordnungsgemäßen Pflege und Sicherung verpflichtet. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für den Lieferer als Hersteller, jedoch ohne diesen zu verpflichten. Bei Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware tritt der Kunde sein hieraus resultierendes (Mit-) Eigentumsrecht an dem vermischten Bestand oder der verbundenen Sache an den Lieferer ab. Die Weiterveräußerung sowie Verarbeitung, Vermischung, Montage und sonstige Verwertung der Vorbehaltsware ist nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr gestattet. Hieraus entstehende Forderungen werden im voraus an den Lieferer abgetreten (verlängerter Eigentumsvorbehalt), ohne dass es noch einer gesonderten Abtretungserklärung des Kunden an den Lieferer im Einzelfall bedarf. Die Forderungen dürfen vom Kunden nicht in ein Kontokorrentverhältnis gestellt werden. Der Kunde ist berechtigt, die Forderungen bis auf Widerruf einzuziehen, und verpflichtet, eingezogene Forderungen gesondert zu verwahren und unmittelbar an den Lieferer abzuführen. Der Kunde darf die Ware weder verpfänden, noch zur Sicherheit übereignen. Beeinträchtigungen des Vorbehaltseigentums (insbesondere durch Pfändungen) hat der Kunde unverzüglich anzuzeigen und das Bestehen des Eigentumsvorbehalts gegenüber dem Drittgläubiger eidesstattlich zu versichern.
Mangelansprüche/Haftung Der Kunde hat die Ware einer Eingangskontrolle zu unterziehen und Mängel, Beanstandungen der Mengen oder Beschaffenheit der Ware sowie Mängel, die bei sorgfältiger Prüfung erst zu einem späteren Zeitpunkt entdeckt werden können, jeweils unverzüglich schriftlich zu rügen. Gegenstand der Lieferung ist ausschließlich die Ware mit den Eigenschaften und Spezifikationen, die sich aus der Produktbeschreibung des Lieferers ergeben. Andere Beschaffenheitsangaben gelten nur dann als vereinbart, wenn sie vom Lieferer schriftlich bestätigt werden. Verlangt der Kunde als Nacherfüllung Beseitigung des Mangels, hat der Kunde den Lieferer vor Übersendung der Ware zu informieren. Dem Lieferer steht es frei, wo die Nacherfüllung zur Beseitigung des Mangels durchgeführt wird. Der Lieferer wird unverzüglich auf seine Kosten die Durchführung der Nacherfüllung zur Beseitigung des Mangels organisieren. Dieses Recht des Lieferers umfaßt auch die Bestimmung des Transporteurs. Die Ware wird sorgfältig auf den geltend gemachten Mangel überprüft. Dem Kunden werden die entstandenen Kosten in Rechnung gestellt, soweit sich der gerügte Mangel nicht bestätigt. Sofern sich bei dieser Überprüfung ein Mangel zeigt, der vom Lieferer zu vertreten ist, wird dieser vom Lieferer behoben und die Ware nach Beseitigung des Mangels dem Kunden kostenfrei zugeschickt oder auf Wunsch des Kunden zum Abholen bereit gestellt. Zur Beseitigung des Mangels wird dem Lieferer eine Frist von mindestens zwei Wochen ab Verfügbarkeit der Ware eingeräumt. Sollte wegen der Art der auszuführenden Reparatur die Beseitigung des Mangels nicht innerhalb dieser Frist möglich sein, wird der Lieferer den Kunden informieren. Die Frist zur Beseitigung des Mangels verlängert sich in diesem Fall angemessen.
Datensicherheit Der verantwortungsvolle Umgang mit Ihren persönlichen Daten ist für uns von größter Bedeutung. Wir bemühen uns, stets in Übereinstimmung mit geltendem Datenschutzrecht zu handeln. Wir verpflichten uns, alle persönlichen Daten, die Sie uns als Kunde überlassen, absolut vertraulich zu behandeln. Unter persönlichen Daten verstehen wir alle personenbezogenen Daten natürlicher Personen und Angaben über juristische Personen und Personengesellschaften.
Gerichtsstand Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, auch für Wechsel- und Scheckprozesse aus dem Vertragsverhältnis des Lieferers mit dem Kunden ist Wien.
Teilunwirksamkeit Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise ungültig sein, so berührt das die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
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